Energieausweis: Was mus man beim Immobilienverkauf beachten
Beim Verkauf von Häusern oder Wohnungen muss der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Für das Ausstellen des Ausweises ist der Verkäufer selbst verantwortlich.
Was ist ein Energieausweis?
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den vorliegenden Energieverbrauch aller Bewohner des Gebäudes. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des vorliegenden Gebäudes berechnet. Es handelt sich hierbei um eine nutzerunabhängige Beurteilung.
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Was muss man beim Ausstellen und Besitz des Ausweises beachten?
Grundsätzlich ist der Energieausweis für das gesamte Gebäude gültig. Die Gültigkeitsdauer hierfür beträgt 10 Jahre, unabhängig davon ob sich die gesetzlichen Grundlagen in dieser Zeit ändern. Man kann hierbei frei gewählt werden, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis für das Gebäude ausgestellt werden soll.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Für Neubauten können nur Bedarfsausweise ausgestellt werden, da hierfür noch keine Daten zum Energieverbrauch der Bewohner bestehen. Für kleinere Gebäude mit 4 Wohneinheiten, die nicht wenigstens der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise Pflicht. Bei Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis dann zulässig, wenn der Antrag zum Bau nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Energieausweis Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude und Wohngebäude wird auf Grundlage des vorliegenden Energieverbrauchs der Bewohner erstellt. Er bewertet vor allem die Effizienz des Gebäudes anhand des berechneten Energieverbrauchs. Dabei werden die Verbrauchsdaten für Heizung und- und Warmwasser des Gebäudes der letzten drei Jahre bemessen. Um starke Einflüsse der Witterung bei der Bewertung auszugleichen, werden die Verbrauchsdaten anhand der vorliegenden Klimafaktoren umgerechnet
Energieausweis Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den jährlichen Bedarf an Energie eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser. Berücksichtigt werden hierfür die bedeutenden physikalischen Eigenschaften des Gebäudes wie Abmessungen und der Durchlasswiderstand für die Wärme der Gebäudehülle. Die Anlagentechnik für die Heizung fließt in die Berechnungen ein. Messungen vor Ort sind für die Ermittlung nicht erforderlich. Unter der Annahme von normierten Rahmenbedingungen für die Witterung und auch das Nutzungsverhalten berechnen sich die sogenannten Energiebedarfskennwerte des Gebäudes.
Im Bedarfsausweis wird ergänzend zum Energieverbrauch auch der Primärenergieverbrauch beurteilt. Als Primärenergie wird jene Energie bezeichnet, die ursprünglich in Form eines vorhandenen Brennstoffs wie Erdgas oder auch Erdöl zur Verfügung steht. Die Endenergie ist der nach Übertragungs- und Energiewandlungsverlusten übrigeTeil der Primärenergie. Beim Bedarfsausweis fließt entsprechend die ganze Kette der Bereitstellung von Energie ein. Wegen der verschiedenen primären Energiefaktoren der Energieträger kann sich der primäre Verbrauch an Energie auch bei analogem Endenergieverbrauch unterscheiden.
Quellen:
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/energieausweis-beim-hausverkauf/
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis/energieausweis-klassen-kosten/