Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen

Wann greift die Austauschpflicht für alte Heizungsanlagen?

Das Thema Austauschpflicht für Heizungen spielt insbesondere beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine entscheidende Rolle.

Handelt es sich dabei um neue Immobilien, so sind die dort verbauten Heizungsanlagen in der Regel nicht von einer Austauschpflicht betroffen. Bei älteren Anlagen hingegen, sollte man genauer hinschauen. Insbesondere als Käufer einer gebrauchten Immobilie sollte man sich über den Zustand der Heizungsanlagen vorher informieren, da man eine etwaige Neuanschaffung der Anlage mit in die Kostenkalkulation aufnehmen muss.

Muss eine Heizungsanlage alsbald erneuert werden, steigt damit insgesamt auch der Gesamtpreis. Geregelt wird die Austauschpflicht für Heizungsanlagen im Energieeinsparungsgesetz, sowie in der Energieeinsparverordnung.

Die Austauschpflicht wurde von der EnEV jüngst nochmals verschärft

Die Energieeinsparverordnung hat die Auflagen für ältere Öl- und Gasheizungen insofern verschärft, dass nun bereits Heizungsanlagen ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, sodass unter anderem all die Heizungsanlagen nicht ausgetauscht werden müssen, die in Einfamilien- und Zweifamilienhäusern von dem Eigentümer selbst genutzt wurden, auch wenn diese bereits älter als 30 Jahre sind. Sollten die Häuser jedoch verkauft werden, würde die Austauschpflicht wieder greifen, insofern die Anlagen eben älter als 30 Jahre sind. Auch von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel, Heizungskessel für die Warmwassererzeugung, sowie Heizanlagen mit einer Nennleistung unter 4 kW, beziehungsweise über 400 kW.

Bei Unsicherheit, ob die eigene Heizungsanlage die aktuellen Kriterien erfüllt

Falls Sie sich unsicher sind, ob die Heizungsanlage in Ihrem Haus die nötigen Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie sich an Experten wenden. Dies kann neben dem Schornsteinfeger zum Beispiel auch der Immobilienmakler vor Ort sein, denn der Zustand der Heizungsanlage bzw. auch der energetische Sanierungsstand der Immobilie, haben eine wesentlichen Auswirkung auf den Wert der Immobilie. So wird laut Aussage des City Immobilienmaklers in Garbsen, sehr oft durch Immobilienkäufer der Zustand der Heizungsanlage nachgefragt.

Eine genaue Auskunft kann Ihnen unter anderem der Schornsteinfeger geben, sowie Heizungsfirmen und in der Regel auch Heizungstechniker. Empfehlenswert ist zudem, sich auch abgesehen von den erneut verschärften Austauschpflichten, über eine effiziente Heizungstechnik Gedanken machen. Die Gebäudedämmung spielt dabei eine entscheidende, jedoch nicht die einzige Rolle. Auch beim Steigern der Heizanlagen-Effizienz können Ihnen Schornsteinfeger und Heizungstechniker behilflich sein.