BAFA geförderte Biomasseanlagen der Firma Cera

 

Die nachfolgend aufgeführten Anlagen werden zur Zeit vom BAFA als förderfähig nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Maßnahmen zu Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 5. Dezember 2007 eingestuft. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste wird nicht übernommen. I Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Antragsverfahrens.

 

AnlagHerstelleren – Typ

Sowohl luftgeführte Pelletöfen als auch wassergeführte Pelletöfen erhalten den

von 1.000 Euro

Nennwärmeleistung

[kW]

Kessel-Wirkungsgrad

(direkte Methode) [%]

CO-bei Nennlast

[mg/m1]

Staub bei Nennlast

[mg/m1]

CO-bei Teillast

[mg/m1]

3

CERA

Pelletofen P1 (luftgeführt)

 

8,0

89,2

125

18

125

JA