Energieausweis für den Immobilienverkauf benötigt der Immobilienmakler kann helfen

Der Immobilienmakler ist ein Spezialist bei der Vermittlung von Immobilien und der Beschaffung des Energieausweises.

Beim Hausverkauf ist er verpflichtend vorgeschrieben, die Erfüllung der Energieausweispflicht kann zusammen mit dem jeweiligen Immobilienmakler rechtssicher erfüllt werden.

Die EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) ist seit dem 1. Mai 2014 aktiviert worden, Übergangsfristen liefen am 1. Juli 2009 aus. Der Energieausweis ist Pflicht und dies nicht nur in großen Städten, wie München oder Berlin. Vermieten oder Verkaufen, am Energieausweis kommt keiner vorbei. Unaufgefordert muss er den Interessen bei der Besichtigung präsentiert werden.

Selbst schon bei einem Inserat in einer Immobiliendatenbank müssen Informationen über den jeweiligen Energieausweis zur Verfügung gestellt werden. Beim Inserieren der Immobilie werden relevante Eckdaten in der Anzeige genannt.

Ähnlich wie bei Elektrogeräten werden die Rahmenbedingungen der Immobilie in Effizienzklassen eingeteilt. Modernisierungsempfehlungen zeichnen den Energiepass aus. Vor 1985 eingebaute Heizkessel werden erneuert. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Sonderregelungen.

 

Den Heizkessel und die Instandhaltung

Eigentumswechsel machen den schnellen Austausch des alten Heizkessels notwendig. Drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden spiegeln sich im Energieausweis als durchschnittlicher Verbrauch wider. Die Hinzuziehung eines Energieberaters ebnet zusammen mit dem Immobilienmakler den Weg zum Energieausweis.

4 oder weniger Wohneinheiten mit dem Bauantrag vor dem 1. November 1977 machen den Energiebedarfsausweis notwendig. Das ganze Gebäude wird berücksichtigt, nicht nur die Wohnungseinheiten. Mehr als vier Wohneinheiten im Gebäude machen die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis möglich. Mögliche Käufer oder Mieter haben durch den energetischen Ausweis die Chance, sich über den Heizungsverbrauch zu informieren.

Mieter oder Käufer informieren

Eine sichtbare Bekanntmachung mit der direkten Vorlage vor Ort oder durch den beauftragten Immobilienmakler, zeigt dem Interessenten bei der Besichtigung die Werte des Heizkessel. Als Ordnungswidrigkeit gilt es, wenn der Energieausweis nicht ohne Aufforderung gezeigt wird. Fachliche Hinweise für energetische Verbesserungen dürfen nicht verdeckt werden. Die ausreichende Information des Mieters oder des Käufers ist gesetzlich vorgeschrieben. Speziell in der Stadt München, müssen bei bestimmten Gebäuden oder Immobiliengrößen der Energieausweis sogar ausgehängt werden.

https://www.muenchen.de/leben/strom-erdgas-fernwaerme-wasser/energieausweis.html

Zwischen dem Ausweis, der den Energiebedarf vorweist und dem Ausweis, der den Energieverbrauch anzeigt, gibt es einen Unterschied. Im Energiebedarfsausweis stehen theoretische Werte, der Energieverbrauchsausweiszeigt die tatsächlichen Werte der letzten drei Abrechnungszeiten. Bei einem Bestandsbau hilft der Immobilienmakler bei Fragen rund um das Thema weiter.